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Die Umweltzone in Bochum



ROT - STUFE 1 ab 01.10.2008

Erlaubt: Grün, Gelb und Rot
Verboten: Alle ohne Umweltplakette   
 

GELB - STUFE 2 ab keine Angaben

Erlaubt: Grün und Gelb
Verboten: Rot
 

GRÜN - STUFE 3 ab keine Angaben

Erlaubt: Nur Grün
Verboten: Gelb und Rot  


Wo befindet sich die Umweltzone Bochum


Bisher hieß es, dass die Umweltzone in Bochum die Herner Straße, wo die Jahresgrenzwertbelastung bereits mehrmals überschritten worden ist sowie weiteren 39 Straßen eingeführt werden soll. Ein offizieller Plan oder Karte waren bis dato nicht verfügbar. Nun wurden offizielle Karten veröffentlicht welche auch bei uns abrufbar sind.

Weitere Informationen besagen, dass die Autobahn A 40, sowie das geplante Westkreuz und ein A44-Teilstück sowie der Außenring ausgenommen werden soll. Dieser soll zur Autobahn hochgestuft werden was jedoch dazu führen würde, dass mehr KFZ durch die Umweltzonen fahren müssen als diese es jetzt tun.

Eine Minderung der Feinstaubbelastung wäre somit nicht gegeben. Zur Zeit befahren diesen Streckenabschnitt ca. 20.000 KFZ pro Tag was sich merkbar ändern würde, falls die angestrebten Maßnahmen durchgeführt werden. Nach dem geplanten Ausbau könnte der Verkehr auf 30.000 Fahrzeuge pro Tag zunehmen.

Link zur offiziellen Homepage Stadt Bochum

Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht

Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung

Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen

Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind

Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen,

Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden

Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind.

Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden.

 

Ausnahmeregelungen für bestimmte privilegierte Fahrten werden bis zu einer Dauer von 6 Monaten
gewährt. Sofern eine Nachrüstung nicht möglich ist oder sich der Austausch des Fahrzeugs unverschuldet
verzögert, ist bei nachgewiesenem Bedarf eine Erweiterung möglich.

Auf Autobahnen und Durchfahrtsstraßen mit überregionaler Bedeutung gelten keine Beschränkungen.
Für Anwohner und Gewerbebetriebe wird es unbürokratische Übergangs- und Ausnahmeregelungen
geben, damit sie sich auf die Situation einstellen können.

Die Gebühren für eine Sonderregelung belaufen sich auf 15 Euro bis 120 Euro.

Übergangsregelungen

Übergangsregelungen wird es für Anwohner und ansässiges Gewerbe bis zum 30. September 2009
(1 Jahr nach Inkrafttreten der Umweltzone) geben. Zusätzlich wird es Ausnahmen für Kraftfahrzeuge geben,
die über einen Handwerkerparkausweis verfügen sowie für Busse, deren Fahrten im öffentlichen
Interesse liegen. Über die Fortdauer der Ausnahmeregelungen wird im Rahmen der Evaluation
entschieden.